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Die Verpflichtungserklärung

Wenn du dich dafür entschieden hast eine Person aus Kuba einzuladen, solltest du an dieser Stelle wissen, worauf du dich einlässt. Die Einladung ist verbunden mit der Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 67, 68 des Aufenthaltsgesetzes.

Auszug aus der Verpflichtungserklärung:

„Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für dem Lebensunterhalt eines Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinische notwendige Behandlungen…“ und weiter heißt es „Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung…“

Wenn du also jemanden einlädst, muss dir klar sein, dass du dich zu 100% für diese Person verpflichtest.

Wo muss ich mich wegen der Verpflichtungserklärung hinwenden?

Wenn du dir darüber im Klaren bist, dass du eine Person einladen möchtest, dann gehst du zu deiner dir zugehörigen Ausländerbehörde. Du benötigst deinen Personalausweis sowie deine Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate oder sonstige Vermögensnachweise und die Daten der einzuladenden Person: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer und die Wohnanschrift. Als Erstes füllst du die Selbstauskunft im Rahmen der Abgabe einer Verpflichtungserklärung aus. Wenn die Einkommensverhältnisse positiv sind, erhältst du die Verpflichtungserklärung und füllst diese direkt aus. Es wird ein voraussichtliches Einreisedatum erfragt. Dieses Datum sagt nur aus, ab wann die 90 Tage Besuchervisum oder Schengen-Visum starten sollen. Die Verpflichtungserklärung kostet ca. 29 Euro. Ich schreibe Zirka, weil die Gebühren von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ausfallen können. Nun hast du die Verpflichtungserklärung in deiner Tasche. Die Verpflichtungserklärung muss nun im Original zur einzuladenden Person gelangen. Als nächstes wird ein Termin bei der deutschen Botschaft in Havanna benötigt. Den Termin buchst du direkt über die Website der deutschen Botschaft.

Was wird bei der Visa-Prüfung benötigt?

Die Verpflichtungserklärung wird nun mit dem Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und den weiter geforderten Unterlagen beim Termin eingereicht.

  • Reisepass (Original und Kopie der Lichtbildseite) mit mindestens noch 2 leeren Seiten
  • ein aktuelles Passbild (lose beigefügt)
  • Besuch von Verwandten: Verwandtschaftsnachweis (Original und Kopie
  • aktuelle Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder den deutschen Reisepass
  • Nachweis der Verwurzelung in Kuba:
  • Angestellten: Arbeitsbescheinigung (Original, nicht älter als 1 Monat, mit folgenden Angaben: Name, Gehaltsangabe, bisherige Dauer der Beschäftigung, Arbeitsbefreiung für die gesamte Reisedauer, vollständige Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers, Unterschrift und Stempel)
  • Selbständigen: Ausweis (Original und Kopie) und Einkommensnachweis
  • Schülern und Studenten: Schulbescheinigung (Original) oder Studienbescheinigung (Original) mit Freistellung für gewünschten Reisezeitraum
  • Nachweis über den Besitz von Fahrzeugen (Original und Kopie), sofern vorhanden
  • Nachweis über Inmobilienbesitz (Original und Kopie), sofern vorhanden
  • Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate (Original und Kopie), sofern vorhanden
  • Heiratsurkunde (Original und Kopie), sofern vorhanden
  • Identitätsausweise von minderjährigen Kindern (Original und Kopie von allen Seiten, die eine Information enthalten), sofern vorhanden
  • Reisekrankenversicherungsnachweis

Die Bearbeitung dauert im Regelfall bis zu einer Woche und kostet zur Zeit 60 Euro, wird ab 01.02.2020 aufgrund des neuen Schengenkodex auf 80 Euro erhöht.

Nun kommt noch eine kleine Linksammlung. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Falls du noch Fragen hast, schreibe mir und ich bemühe mich zeitnah zu antworten.


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