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Der Integrationskurs

Heute betrachten wir mal den Integrationskurs. Hierzu müssen wir wieder in das Aufenthaltsgesetz reinschauen. Hier heißt es im §43, dass die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland gefördert aber auch gefordert wird. Dies erfolgt durch die Teilnahme am Integrationskurs.

Der Integrationskurs

besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Die Koordinierung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BaMF. Auf der Seite vom BaMF finden wir Informationen zu den Kosten. Im Regelfall umfasst der Integrationskurs 700 Stunden (600 Sprachvermittlung + 100 Orientierung) wobei jede Stunde 1,95€ kostet.

Doch wer ist überhaupt dazu berechtigt?

Gemäß §44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 b hat jeder ausländische Ehegatte den Anspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs, wenn er für mindestens 1 Jahr einen Aufenthaltstitel besitzt. Nun ist die Berechtigung leider nicht ausreichend, denn gemäß $44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 b wird ein Ausländer zur Teilnahme durch die Ausländerbehörde verpflichtet, wenn er nach §44 einen Anspruch auf die Teilnahme hat und zum Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels nach §28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Der A1 Sprachnachweis aus Havanna ist hier leider nicht ausreichend. Die Formulierung „ausreichende Deutschkenntnisse“ kennen wir bereits aus dem §9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 bzw. Satz 2. Hier heißt es, dass der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse als erbracht gilt, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Integrationskurs hat das Sprachziel B1.

Ich fasse noch einmal kurz zusammen. Wenn der ausländische Ehepartner keinen Nachweis über seine Sprachkenntnisse hat (mindestens B1), dann wird durch die Ausländerbehörde eine Verpflichtung zum Integrationskurs erteilt.

Comments

2 Antworten zu „Der Integrationskurs“

  1. Interessanter Beitrag. Ich war auf der Suche nach Infos zum Thema Integration usw. da bin ich auf diese Seite gekommen. Die Seite bietet einen guten Überblickt zum Thema Integration und Integrationskurse. Für einen Bekannten möchte ich dazu Adressen und Infos zusammenstellen und weiterleiten. Damit er sich den passenden Integrationskurs aussuchen kann und etwas darüber informiert wird was es zu beachten gibt.

    1. Danke für das Feedback, ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
      Wenn du auf der Suche nach einem passenden Integrationskurs für deinen Bekannten bist, dann empfehle ich die Seite http://webgis.bamf.de/BAMF/control

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