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Nach der Heirat in Kuba

Im Artikel vom 09. Oktober 2018 habe ich erläutert, welche Hürden auf euch warten und welche Kosten entstehen, wenn ihr in Kuba heiratet. Nun schauen wir uns an, wie es nach der Heirat weitergeht.

Wir haben geheiratet… und was jetzt?

Die Rennereien hören nicht auf. Nun, für dich in Deutschland schon, aber für den Ehepartner geht’s in Kuba weiter. Nur eine Sache muss seitens des Ehepartners in Deutschland erledigt werden. Es wird eine Auslandskrankenversicherung für die Einreise nach Deutschland benötigt. Dies ist nur überbrückend notwendig, bis die Familienversicherung gilt. Der Versicherungsnachweis muss auch bei der deutschen Botschaft in Havanna vorgelegt werden.

Nach der Heirat werden die Eheunterlagen von der Consultoria Juridica Internacional (CJI) an das MINREX (kubanische Außenministerium) zur Beglaubigung geschickt. Wenn ihr in Havanna heiraten solltet, könnt ihr auch selbst mit den Unterlagen zum MINREX gehen. In unserem Fall erledigte dies alles unsere Anwältin. Das führte jedoch auch zu einer Wartezeit von 7 Wochen, statt wie vorher angegeben 14 Tage. Nachdem die Unterlagen endlich wieder zurück waren und abgeholt werden konnte, mussten diese in Deutsch übersetzt werden. Dies ist nur an offizieller Stelle möglich. Das Übersetzungsbüro ESTI befindet sich in Havanna und Santiago. Das Büro in Santiago ist nur spärlich besetzt und man muss mit langen Wartezeiten rechnen. Soweit nichts Neues in Kuba. Die Übersetzung selbst ging innerhalb von einer Woche und kostete lediglich ca. 200 Peso cubano. Im Vergleich zu allen anderen Kosten also nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Auf zum Deutschtest

Bevor der Termin bei der deutschen Botschaft ansteht, muss man erst einmal einen Deutschtest A1 ablegen. Der Test wird vom Goetheinstitut durchgeführt und kostet 50 CUC. Bei erfolgreichem Abschluss des Tests erhält man das international anerkannte Sprachzertifikat START DEUTSCH 1. Das Zertifikat wird am gleichen Tag ausgestellt. Der Test selbst besteht aus einem schriftlichen Teil (Hören + Lesen und Schreiben) sowie einen mündlichen Teil (Gruppengespräch). Die Prüftermine sind im Regelfall an 2 festen Tagen im Monat. Der Prüfling muss sich telefonisch vorher anmelden.

Das Visum für den Ehegattennachzug

Der Termin in der deutschen Botschaft ist vorab über den Webauftritt der Botschaft zu buchen. Hier findet man auch die Antragsunterlagen und eine Auflistung der Unterlagen, welche benötigt werden. Der komplette Vorgang wird dann an die zuständige Ausländerbehörde geschickt. Zuständig ist die Ausländerbehörde, wo der in Deutschland lebende Ehegatte lebt. Die Bearbeitungszeit hat in unserem Fall einen Monat gedauert. Sobald die Unterlagen wieder in Havanna vorliegen, wird man telefonisch kontaktiert und wenn man Glück hat, darf man seinen Reisepass mit Einreisevisum für 90 Tage abholen.

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Comments

31 Antworten zu „Nach der Heirat in Kuba“

  1. Dani

    Hi Jorge, Danke dir für deine tollen Videos und Blogs! Mein Mann und ich haben im Januar auf Kuba geheiratet. Den Termin bei der Botschaft bzgl dem Ehegattennachzugsvisum hatte er am 06.04.23. wie lange hat es bei euch gedauert, bis deine Frau den Visum erhalten hat? Werde ich seitens der Ausländerbehörde auch noch interviewt oder dergleichen? Müssen wir sonst noch etwas beachten, abgesehen von der Auslandskrankenversicherung? Danke dir im Voraus.

    Liebe Grüsse

    Dani

  2. Sandra

    Hi ,ich habe auch mal eine Frage und zwar ich bin deutsche und wohne aber seit 3 Jahren auf Kuba wo ich dort meinen jetzigen Mann kennengelernt habe .wir sind bereits fast 3 Jahre zusammen und haben uns im Jahr 2022 geheiratet.. nun wurde ich aber gerne wieder zurück nach Deutschland und gerne meinen Mann mitnehmen !
    Ich war heute bei der deutsche Botschaft hier im habana und meinten das der Antrag normalerweise ich im Deutschland stellen muss . Nun zur meine Frage ist es nicht mõglich den Antrag hier auf Kuba zustellen ? Den ich wohne ja hier und nicht im Deutschland gerade ! Ich habe eine Wohnung im Deutschland wo aktuell gerade meine Bruder dort lebt und die Miete auch zahlt damit ich die Wohnung nicht verliere aber ich bin und bleib die hauptmieterin der Wohnung . Allerdings bin ich aber auch nicht mehr polizeilich nicht mehr angemeldet in Deutschland ! Welche Wege muss ich jetzt gehen damit ich meinen Mann mitnehmen kann ? Anscheinend ist mein Fall etwas kompliziert!!! Lg

  3. cindy morales

    Hallo Mein Name ist Cindy ich bin Tschechin und Wohne seit neun Jahren in Deutschland mein Mann ist Kubaner wir sind3 Jahre zusammen und möchten jetzt im Mai 2022 heiraten da es davor nicht ging durch Corona ..aber wir haben ein anderes Problem seit einem Jahr versucht mein Mann in Las Tuans das Sprachkurs machen aber es ist geschlossen und es bleibt geschlossen da es keine Lehrer gibt und keine Schüler die lernen wollen . meine frage ist darf mein Mann nach Deutschland kommen wenn ich die blaue karte der EU habe?? und hier deutsch Kurs machen ? oder kann ich Aufenthaltserlaubnis Visum beantragen und er kann 6 Wochen hier sein und deutschlernen ..wir bekommen von der schule ein Zertifikat das er 1 Jahr hinter her ist und die zu haben für die Botschaft denken sie wir haben eine Chance das er rüber kommt ?? mit freundlichen grüße Morales

    1. Hallo Cindy, ohne A1 Sprachzertifikat kann er nur ein Touristenvisum bekommen oder aber, wenn er ausreichend qualifiziert ist und nachweisen kann über genügend Mittel zu verfügen ein Arbeitsvisum oder für Fortbildungszwecke. Es ist also sicherlich möglich per Touristenvisum in 3 Monaten einen Sprachkurs zu machen. Das Timing muss halt passen

      1. cindy morales

        für ein Touristenvisum wie viel muss ich für zahlen oder was muss ich da alles beantragen und was für kosten fallen auf mich auf ?

        1. Du benötigst die Verpflichtungserklärung (bei der Ausländerbehörde vorsprechen) – ca 28 Euro – und diese geht dann nach Kuba. In Kuba selbst muss man dann bei der deutschen Botschaft vorsprechen. Hier ist alles beschrieben https://havanna.diplo.de/cu-de/service/05-VisaEinreise/-/2081146

  4. Dieter

    Hallo,

    zum Thema Übersetzung

    „Nachdem die Unterlagen endlich wieder zurück waren und abgeholt werden konnte, mussten diese in Deutsch übersetzt werden. Dies ist nur an offizieller Stelle möglich. Das Übersetzungsbüro ESTI befindet sich in Havanna und Santiago.“

    habe ich noch folgende Frage:
    Geht auch eine Übersetzung (spanisch in Deutsch) aus Deutschland von einem vereidigten Übersetzer, so wie auf der Homepage der Botschaft beschrieben und was ist dabei zu beachten ?

    Danke

    1. Das würde an sich sicherlich auch funktionieren, kostet aber wohl auch mehr Zeit. Am besten aber mal direkt bei der deutschen Botschaft in Kuba anfragen.

  5. Swetlana

    Hallo Jorge,

    kostet die Beglaubigung bei MINREX extra oder ist es in der Gebühr von Consultoria Juridica Internacional (CJI) in Höhe von 625€ schon dabei? Geht es auch schneller wenn man die Heiratsurkunde selber bei der MINREX einreicht?

    Vielen Dank für deine Auskunft!

    Viele Grüße

    Swetlana

    1. Hallo Swetlana, die Kosten sind in den 625 bereits inkludiert.

  6. Justine

    Hallo Jorge,

    ich habe eine Frage bzgl. Namenserklärung bzw. -änderung nach der Eheschließung. Da Kubaner, wie die Spanier, 2 Nachnamen, vom Vater (X) und von der Mutter (Y), tragen, ist eine Kombination mit meinem Namen (Z) anscheinend in Deutschland nicht möglich.

    Ursprünglich wollte ich die Kombination (X)(Z) beantragen, aber diese Kombination ist gem. Standesamt nicht möglich. Selbst wenn ich meinen weglasse und nur (X) nehme, dh ich müsste nach wie vor bei (Z) bleiben oder seinen vollen Namen (X)(Y) annehmen.

    Weißt du vielleicht, ob man nach kubanischem Recht doch die gewünschte Namensänderung erzielen kann?

    LG
    Justine

    1. Hallo Justine,
      leider kann ich dir hierzu auch keine anderen Informationen geben.
      Wende dich mal an das kubanische Konsulat, vielleicht kann man dir dort die Frage beantworten.
      Saludos
      Jorge

  7. Lina

    Hallo Jorge ich habe da mal eine Frage an dich und hoffe du kannst mir weiterhelfen.
    Ich habe jetzt einen Termin für mein Mann in der Botschaft gemacht um die Visa zu beantragen der A1 Test wird jedoch erst im April gemacht spielt das eine Rolle oder muss er das Zertifikat A1 schon haben bevor er den die Visa beantragt.
    Mit freundlichen Grüßen Labrada

    1. Hallo Lina,
      wenn es sich bei dem Termin in der deutschen Botschaft um das Visa zum Ehegattennachzug handelt, dann muss er dort das A1 Sprachzertifikat nachweisen.
      Also zuerst das Zertifikat und danach der Termin in der Botschaft.
      Saludos
      Jorge

  8. Jessica

    Hi Jorge,

    bei welcher Versicherung hast du denn die Reiseversicherung für deine Frau abgeschlossen und was waren die Kosten?

    Ich habe mal bei der Hanse Merkur angefragt und mir wurde eine Visum Reiseversicherung empfohlen, mit einer Laufzeitbegrenzung der Visumsdauer-also 90 Tage . Die Kosten sind irgendetwas um die 115 EUR. Wenn ich noch Haftpflicht für 0,27 EUR/Tag hinzunehmen würde, komme ich auf knapp 140 EUR.
    Ich bin mir nicht sicher, ob ich an den richtigen Berater gekommen bin, denn meine Reiseversicherung bei der Hanse Merkur kostet 9 EUR im Jahr…

    Wie immer vielen Dank vorab für deine Info.

    Gruß,
    Jessica

    1. Hallo Jessica, die Versicherung von Hanse Merkur ist preislich schon ok, aber es geht auch günstiger.
      Ich habe die letzten Male diese Versicherung genutzt.

      Preise pro Tag:
      1,10 € für die Reisekrankenversicherung, Personen bis 64 Jahre
      1,30 € für die Kombination aus Reisekranken-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung, Personen bis 64 Jahre
      6,50 € für die Reisekrankenversicherung, Personen ab 65 Jahre
      6,70 € für die Kombination aus Reisekranken-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung, Personen ab 65 Jahre

      Saludos
      Jorge

      1. Ingo Jacobi

        Hallo ich habe meine jetzige Frau schon öfters eingeladen und habe immer beim ADAC ein Versicherung abgeschlossen für 97€ für 90 Tage man muss kein Mitglied sein. VG Ingo

        1. Hallo Ingo, danke für den Beitrag.
          Der ADAC ist natürlich auch eine gute Möglichkeit

  9. Ingo Jacobi

    Hallo meine Frau möchte gerne Ihren 18 (19) Jahre alten Sohn mit nach Deutschland nehmen nun ist meine Frage was benötigen wir dafür um den Jungen mit zu bekommen er möchte hier weiter Deutsch lernen und eine Ausbildung machen aber es ist ein Problem schon vorher Verträge für Integrationskur und Ausbildung abzuschließen kann mir da jeman einen Rat geben .

    1. Hallo Ingo,
      das wird nicht sehr leicht. Der Grund ist, dass der Sohn deiner Frau bereits volljährig ist.
      Schaue dir hierfür mal den Paragrafen 28 aus dem Aufenthaltsgesetz an.

      § 28 Familiennachzug zu Deutschen
      (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen 1.
      Ehegatten eines Deutschen,
      2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
      3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
      zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nicht personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
      (2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
      (3) Die §§ 31 und 34 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt. Die einem Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge erteilte Aufenthaltserlaubnis ist auch nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes zu verlängern, solange das Kind mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebt und das Kind sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder Hochschulabschluss führt.
      (4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.
      (5) (weggefallen)

      Schaue dir mal auch den Paragrafen 16b an.
      Saludos
      Jorge

      1. Ingo Jacobi

        Ich danke dir für die gute Auskunft . VG Ingo

  10. Justine

    Hallo,

    Mein Mann hat den A1-Test bestanden und hat morgen schon seinen Termin für den Visumantrag.

    Wenn die deutsche Botschaft in Havanna dann den Antrag an zuständige Ausländerbehörde hier bei mir weiterleitet, werde ich dann zum Vorsprechen kontaktiert? Gibt es eventuell Papiere, die ich schon mal beschaffen kann?

    LG
    Justine

    1. Meinen Glückwunsch, das freut mich für dich. Nun heißt es warten. Je nachdem wie beschäftigt deine zuständige Ausländerbehörde ist, kann das noch ein paar Wochen dauern. Dein Mann bekommt eine Nachricht aus Havanna, sobald die Unterlagen wieder zurückgeschickt wurden und er seinen Reisepass mit dem Einreisevisum abholen kann. Du musst dich dann um den Flug und um eine Reisekrankenversicherung kümmern. Diese wird benötigt bis in Deutschland alles geregelt ist und er in der Familienversicherung aufgenommen wurde.

  11. Justine

    Hallo,

    Wie war eigentlich die Erfahrung des Deutschtests für deine Frau? Mein Mann hat Mitte Oktober den Test. Ich würde gerne paar Erfahrungsberichte lesen, leider relativ schwierig im Web zu finden.

    LG
    Justine

    1. Hallo Justine,
      der Test verlief vom Aufbau her wie im Internet beschrieben, dauerte jedoch einiges länger, da der schriftliche Teil zunächst bestanden werden musste, bevor sie zum mündlichen zugelassen wurde. Demnach gab es eine längere Wartezeit an diesem Tag.
      Vielleicht kann ich meine Frau überreden ein paar Zeilen zu diesem Thema zu schreiben.

  12. […] Der A1 Sprachnachweis aus Havanna ist hier leider nicht ausreichend. Die Formulierung „ausreichende Deutschkenntnisse“ kennen wir bereits aus dem §9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 bzw. Satz 2. Hier heißt es, dass der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse als erbracht gilt, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Integrationskurs hat das Sprachziel B1. […]

  13. […] mal den Absatz Satz 2 an. Hier heißt es, dass die Nummern 7 + 8 als nachgewiesen gilt, wenn der Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen […]

  14. Justine Almanzor

    Hi, das Visum für den Ehegattennachzug gilt nur für 90 Tage? Das wäre doch lediglich das normale Schengenvisum.

    1. Hallo, das Einreisevisum für den Ehegattennachzug gibt vor, dass man innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen muss, um den Aufenthaltstitel zu beantragen. Vorher handelt es sich lediglich um ein Einreisevisum. Nicht zu verwechseln mit dem Besuchervisum. Saludos

      1. Justine Almanzor

        Hi! Könntest du bitte noch einen Beitrag verfassen, welche Behördengänge in welcher Reihenfolge in Deutschland zu tätigen sind? Ich frage spezifisch, weil mein Ehemann voraussichtlich im Dezember kommen wird und ich von dem Splittingtarif Gebrauch machen möchte… 🙃

        1. Hi Justine,
          dieser Beitrag könnte das sein, was du suchst?
          Mit dem Einreisevisum in Deutschland

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