Im Artikel vom 09. Oktober 2018 habe ich erläutert, welche Hürden auf euch warten und welche Kosten entstehen, wenn ihr in Kuba heiratet. Nun schauen wir uns an, wie es nach der Heirat weitergeht.
Wir haben geheiratet… und was jetzt?
Die Rennereien hören nicht auf. Nun, für dich in Deutschland schon, aber für den Ehepartner geht’s in Kuba weiter. Nur eine Sache muss seitens des Ehepartners in Deutschland erledigt werden. Es wird eine Auslandskrankenversicherung für die Einreise nach Deutschland benötigt. Dies ist nur überbrückend notwendig, bis die Familienversicherung gilt. Der Versicherungsnachweis muss auch bei der deutschen Botschaft in Havanna vorgelegt werden.
Nach der Heirat werden die Eheunterlagen von der Consultoria Juridica Internacional (CJI) an das MINREX (kubanische Außenministerium) zur Beglaubigung geschickt. Wenn ihr in Havanna heiraten solltet, könnt ihr auch selbst mit den Unterlagen zum MINREX gehen. In unserem Fall erledigte dies alles unsere Anwältin. Das führte jedoch auch zu einer Wartezeit von 7 Wochen, statt wie vorher angegeben 14 Tage. Nachdem die Unterlagen endlich wieder zurück waren und abgeholt werden konnte, mussten diese in Deutsch übersetzt werden. Dies ist nur an offizieller Stelle möglich. Das Übersetzungsbüro ESTI befindet sich in Havanna und Santiago. Das Büro in Santiago ist nur spärlich besetzt und man muss mit langen Wartezeiten rechnen. Soweit nichts Neues in Kuba. Die Übersetzung selbst ging innerhalb von einer Woche und kostete lediglich ca. 200 Peso cubano. Im Vergleich zu allen anderen Kosten also nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Auf zum Deutschtest
Bevor der Termin bei der deutschen Botschaft ansteht, muss man erst einmal einen Deutschtest A1 ablegen. Der Test wird vom Goetheinstitut durchgeführt und kostet 50 CUC. Bei erfolgreichem Abschluss des Tests erhält man das international anerkannte Sprachzertifikat START DEUTSCH 1. Das Zertifikat wird am gleichen Tag ausgestellt. Der Test selbst besteht aus einem schriftlichen Teil (Hören + Lesen und Schreiben) sowie einen mündlichen Teil (Gruppengespräch). Die Prüftermine sind im Regelfall an 2 festen Tagen im Monat. Der Prüfling muss sich telefonisch vorher anmelden.
Das Visum für den Ehegattennachzug
Der Termin in der deutschen Botschaft ist vorab über den Webauftritt der Botschaft zu buchen. Hier findet man auch die Antragsunterlagen und eine Auflistung der Unterlagen, welche benötigt werden. Der komplette Vorgang wird dann an die zuständige Ausländerbehörde geschickt. Zuständig ist die Ausländerbehörde, wo der in Deutschland lebende Ehegatte lebt. Die Bearbeitungszeit hat in unserem Fall einen Monat gedauert. Sobald die Unterlagen wieder in Havanna vorliegen, wird man telefonisch kontaktiert und wenn man Glück hat, darf man seinen Reisepass mit Einreisevisum für 90 Tage abholen.
LINKSAMMLUNG
- Deutsche Botschaft in Havanna
- Sprachtest für ein Visum zum Ehegattennachzug
- Goethe Institut – mit Übungsmaterial und Videos
- ESTI Übersetzungsbüro
- MINREX – Außenministerium
Hallo meine Frau möchte gerne Ihren 18 (19) Jahre alten Sohn mit nach Deutschland nehmen nun ist meine Frage was benötigen wir dafür um den Jungen mit zu bekommen er möchte hier weiter Deutsch lernen und eine Ausbildung machen aber es ist ein Problem schon vorher Verträge für Integrationskur und Ausbildung abzuschließen kann mir da jeman einen Rat geben .
Hallo Ingo,
das wird nicht sehr leicht. Der Grund ist, dass der Sohn deiner Frau bereits volljährig ist.
Schaue dir hierfür mal den Paragrafen 28 aus dem Aufenthaltsgesetz an.
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen 1.
Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nicht personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
(3) Die §§ 31 und 34 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt. Die einem Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge erteilte Aufenthaltserlaubnis ist auch nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes zu verlängern, solange das Kind mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebt und das Kind sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder Hochschulabschluss führt.
(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.
(5) (weggefallen)
Schaue dir mal auch den Paragrafen 16b an.
Saludos
Jorge
Ich danke dir für die gute Auskunft . VG Ingo
Hallo,
Mein Mann hat den A1-Test bestanden und hat morgen schon seinen Termin für den Visumantrag.
Wenn die deutsche Botschaft in Havanna dann den Antrag an zuständige Ausländerbehörde hier bei mir weiterleitet, werde ich dann zum Vorsprechen kontaktiert? Gibt es eventuell Papiere, die ich schon mal beschaffen kann?
LG
Justine
Meinen Glückwunsch, das freut mich für dich. Nun heißt es warten. Je nachdem wie beschäftigt deine zuständige Ausländerbehörde ist, kann das noch ein paar Wochen dauern. Dein Mann bekommt eine Nachricht aus Havanna, sobald die Unterlagen wieder zurückgeschickt wurden und er seinen Reisepass mit dem Einreisevisum abholen kann. Du musst dich dann um den Flug und um eine Reisekrankenversicherung kümmern. Diese wird benötigt bis in Deutschland alles geregelt ist und er in der Familienversicherung aufgenommen wurde.
Hallo,
Wie war eigentlich die Erfahrung des Deutschtests für deine Frau? Mein Mann hat Mitte Oktober den Test. Ich würde gerne paar Erfahrungsberichte lesen, leider relativ schwierig im Web zu finden.
LG
Justine
Hallo Justine,
der Test verlief vom Aufbau her wie im Internet beschrieben, dauerte jedoch einiges länger, da der schriftliche Teil zunächst bestanden werden musste, bevor sie zum mündlichen zugelassen wurde. Demnach gab es eine längere Wartezeit an diesem Tag.
Vielleicht kann ich meine Frau überreden ein paar Zeilen zu diesem Thema zu schreiben.
Hi, das Visum für den Ehegattennachzug gilt nur für 90 Tage? Das wäre doch lediglich das normale Schengenvisum.
Hallo, das Einreisevisum für den Ehegattennachzug gibt vor, dass man innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen muss, um den Aufenthaltstitel zu beantragen. Vorher handelt es sich lediglich um ein Einreisevisum. Nicht zu verwechseln mit dem Besuchervisum. Saludos
Hi! Könntest du bitte noch einen Beitrag verfassen, welche Behördengänge in welcher Reihenfolge in Deutschland zu tätigen sind? Ich frage spezifisch, weil mein Ehemann voraussichtlich im Dezember kommen wird und ich von dem Splittingtarif Gebrauch machen möchte… 🙃
Hi Justine,
dieser Beitrag könnte das sein, was du suchst?
Mit dem Einreisevisum in Deutschland