Mit dem Einreisevisum in Deutschland

Wir haben in Kuba geheiratet und das Einreisevisum liegt nun also vor. Das Einreisevisum beträgt 90 Tage. Man hat also 90 Tage Zeit bei der zuständigen Ausländerbehörde vorzusprechen, um den Aufenthaltstitel zu beantragen. Doch vorher sind noch ein paar Sachen zu erledigen. Gehen wir also Schritt für Schritt voran.

Einwohnermeldeamt

Nach der Einreise führt der erste Weg zum Vermieter, sollte man kein Eigenheim haben. Warum zum Vermieter? Um den kubanischen Partner im Haushalt anmelden zu können, wird eine Bestätigung vom Vermieter benötigt. Nachdem diese nun vorliegt, begibt man sich zum Einwohnermeldeamt. Dort wird der Reisepass vom kubanischen Ehepartner benötigt, sowie der Ausweis/Reisepass vom deutschen Ehepartner, die Heiratsurkunde im Original und in Kopie beglaubigt sowie die Bestätigung vom Vermieter. Die Beglaubigung der Heiratsurkunde ist an dieser Stelle nicht erneut erforderlich, da dies bereits für die deutsche Botschaft geschehen ist und das Dokument demnach für das Einreisevisum bereits anerkannt wurde. Ein Eintrag ins Eheregister ist nicht zwingend notwendig.

Krankenkasse

Vom Einwohnermeldeamt erhält man eine Haushaltsbescheinigung. Diese wird mit einer Kopie der Heiratsurkunde und dem Antrag auf Familienversicherung an die Krankenkasse geschickt. Die Aufnahme erfolgt dann zeitnah, ab Tag der Einreise. Die Nachweise werden entsprechend zeitnah verschickt.

Finanzamt

Dem Finanzamt wird durch das Einwohnermeldeamt die Heirat und der Zusammenzug gemeldet. In diesem Fall erhalten beide Ehepartner die Steuerklasse IV. Da der kubanische Ehepartner jedoch im Regelfall vorerst kein Einkommen haben wird, lohnt es sich die Steuerklassen III und V zu betrachten. Für einen Steuerklassenwechsel ist die Vorsprache im Finanzamt notwendig. Ein Steuerklassenwechsel ist nur ein Mal im Jahr möglich.

Ausländerbehörde und Integrationskurs

Wie beschrieben erhält man vom Einwohnermeldeamt eine Haushaltsbescheinigung und von der Krankenkasse einen Nachweis über die Familienversicherung. Wichtig für die Ausländerbehörde: BEIDE Ehepartner sind unter der gemeldeten Adresse in der Haushaltsbescheinigung wiederzufinden. In der Ausländerbehörde erhält man dann den Antrag für den Aufenthaltstitel sowie einen Termin zur Abgabe. In unserem Fall war der Abgabetermin sehr spät, weswegen das Einreisevisum auszulaufen drohte. Dies stellte jedoch kein Problem dar, da die 90 Tage des Einreisevisums lediglich als Zeitraum gilt, bis wann die Person bei der Ausländerbehörde vorzusprechen hat. Eine Fiktionsbescheinigung wird erteilt, um das Visum zu verlängern. Diese Fiktionsbescheinigung kostet 13€. Nachdem der Antrag mit allen, laut beigefügten Hinweisblättern, notwendigen Unterlagen zum Termin eingereicht wurde, dauert die Bearbeitungszeit 4-6 Wochen, da für die Erstellung des Aufenthaltstitels die Bundesdruckerei beauftragt wird. Von dieser erhält man auch Post, sobald der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde abzuholen ist. Der Aufenthaltstitel wird für 1-3 Jahre vergeben und kostet bei Abholung 100€. Mit dem Aufenthaltstitel bekommt man im Regelfall auch eine Verpflichtung zum Integrationskurs, sofern die Deutschkenntnisse nicht im ausreichendem Umfang vorhanden sind. Ausreichend heißt hier Sprachniveau B1. Die Suche nach einem Kurs geht am Besten über http://webgis.bamf.de

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