Mit dem Einreisevisum in Deutschland

In der Ausländerbehörde erhält man dann den Antrag für den Aufenthaltstitel sowie einen Termin zur Abgabe. In unserem Fall war der Abgabetermin sehr spät, weswegen das Einreisevisum auszulaufen drohte. Dies stellte jedoch kein Problem dar, da die 90 Tage des Einreisevisums lediglich als Zeitraum gilt, bis wann die Person bei der Ausländerbehörde vorzusprechen hat.

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