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Schlagwort: Ausländerbehörde

  • Schengen-Visa / Besuchervisum

    Wir betrachten heute das Besuchervisum bzw. Schengen-Visa für Kurzaufenthalte. Seit dem 05. April 2010 regelt der Visakodex eine geltende europäische Grundlage für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. Die Visaerteilung erfolgt durch die zuständige Auslandsvertretung. In…

  • Die Verpflichtungserklärung

    Wenn du dich dafür entschieden hast eine Person aus Kuba einzuladen, solltest du an dieser Stelle wissen, worauf du dich einlässt. Die Einladung ist verbunden mit der Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 67, 68 des Aufenthaltsgesetzes.

  • Mit dem Einreisevisum in Deutschland

    In der Ausländerbehörde erhält man dann den Antrag für den Aufenthaltstitel sowie einen Termin zur Abgabe. In unserem Fall war der Abgabetermin sehr spät, weswegen das Einreisevisum auszulaufen drohte. Dies stellte jedoch kein Problem dar, da die 90 Tage des Einreisevisums lediglich als Zeitraum gilt, bis wann die Person bei der Ausländerbehörde vorzusprechen hat.