Wir betrachten heute das Besuchervisum bzw. Schengen-Visa für Kurzaufenthalte.
Seit dem 05. April 2010 regelt der Visakodex eine geltende europäische Grundlage für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen.
Die Visaerteilung erfolgt durch die zuständige Auslandsvertretung.
In unserem speziellen Fall also die deutsche Botschaft in Havanna.
Doch einen Schritt nach dem anderen.
Der 1. Schritt von der in Deutschland lebenden Person ist der Gang zur zuständigen Ausländerbehörde.
Bei der Ausländerbehörde füllt man eine Verpflichtungserklärung aus, welche besagt, dass man für die eingeladene Person bürgt, sie versorgt, sie versichert und für die Rückreise innerhalb der 90 Tage sorgt. Andernfalls können hier hohe Strafen anfallen.
Für die Verpflichtungserklärung muss ich nachweisen können, dass ich all diese Punkte voraussichtlich erfüllen werde. Je nachdem wie hoch das Einkommen oder die Ersparnisse sind, können geforderte Unterlagen variieren.
Im Allgemeinen werden aber folgende Dinge zusätzlich zur ausgefüllten Verpflichtungserklärung gefordert:
- Die Ausweisdokumente von einem selbst und die Kopien der Ausweisdokumente von der Person, die eingeladen wird
- Einen Nachweis über das Einkommen bzw. das Sparguthaben
- bei Arbeitnehmern durch die letzten 3 Nettoverdienstbescheinigungen)
- bei Selbständigen den letzten Steuerbescheid oder eine Bescheinigung über das ungefähre Netto-Einkommen der letzten 3 Monate. Dies wäre jedoch keine Selbstauskunft, sondern eine Bescheinigung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt.
- bei Rentner den Rentenbescheid
- bei Arbeitslosen den Arbeitslosengeld Bescheid
- weiterhin wird eventuell ein Nachweis über die Krankenversicherung gefordert
- und eventuell im Einzelfall auch weitere Unterlagen
Die Verpflichtungserklärung kostet 29 Euro und wird an Ort und Stelle ausgestellt, sofern alle geforderten Nachweise vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Nun schicken wir die Unterlagen nach Kuba, zur Person, die eingeladen werden soll.
Diese hat in der Zwischenzeit optimalerweise bereits einen Reisepass anfertigen lassen.
Sobald die Verpflichtungserklärung in Kuba ist, kann dort der Termin bei der deutschen Botschaft in Havanna gebucht werden. Denn jetzt geht es um den eigentlichen Vorgang der Beantragung eines Schengen-Visa.
Der Termin wird online gebucht.
Nun schauen wir uns mal an, welche Unterlagen werden hier benötigen, wobei wir uns das Schengen-Visa als Besuchervisum betrachten.
- Natürlich der vollständig ausgefüllte Antrag
- Den Pass im Original und Kopie, wobei dieser nach Ende der Reise noch mindestens 3 Monate gültig sein muss und außerdem mindestens 2 leere Seiten aufweisen muss.
- Ein lose beigefügtes aktuelles Passbild
- Die Verpflichtungserklärung
- Eventuell einen Verwandtschaftsnachweis, sofern der Grund der Einladung der Verwandtenbesuch ist.
- Bei Bekannten- oder Freundenbesuch reicht im Regelfall die Verpflichtungserklärung
- Und einen Nachweis über die Verwurzelung in Kuba.
- Also bei Angestellten eine aktuelle Arbeitsbescheinigung, bei der auch eine Arbeitsbefreiung für die Zeit der Reise ausgesprochen wird
- Bei Selbständigen ein Nachweis der Einkünfte der letzten 3 Monate
- Bei Schülern und Studenten eine Schul- bzw. Studienbescheinigung mit der Freistellung für die Reisedauer
- Ein Nachweis über Besitztümer wie Immobilien oder Fahrzeuge
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate, sofern ein Konto vorhanden ist
- Die Heiratsurkunde, sofern vorhanden
- Der Identitätsausweis von minderjährigen Kindern in Kuba, sofern vorhanden
- Ansonsten werden eventuell auch weitere Pässe gefordert, sofern mit diesen bereits der Schengenraum bereist wurde. Auch wenn diese bereits abgelaufen sind.
- Ein Nachweis über die Reisekrankenversicherung
- Eventuell im Einzelfall auch weitere Unterlagen
- Und für Kinder unter 18 Jahren noch die Geburtsurkunde sowie eine notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten Person
Nun haben wir hier schon ganz schön viel, was wir bzw. die Person in Kuba benötigt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall maximal 3 Tage und die Visumgebühr beträgt 80 Euro und ist bei der Antragstellung in bar und möglichst passend zu zahlen.
Seit dem 01.02.2021 akzeptiert die deutsche Botschaft in Kuba nur noch den Euro.
Also muss man auch hier zeitlich planen, da die Beschaffung von Euro in Kuba nicht unbedingt einfach ist. Wenn man es nicht schwarz auf der Straße tauscht, führt der Weg in eine Bank, bei der das Wechselgeschäft angemeldet wird. Sobald genügend Euro vorhanden sind, kann getauscht werden. Das kann auch mal länger dauern. So läuft es zumindest in Provinzen. In Orten, in denen mehr Touristen verkehren, geht das natürlich weitaus schneller.
In der Auflistung der Dinge, die man für eine Visaerteilung benötigt, habe ich ja auch die Reisekrankenversicherung genannt.
Auch diese bucht man am besten in Deutschland. Unter dem Begriff Incoming Krankenversicherung versteht man eine Krankenversicherung für eingeladene Gäste. Die Kosten liegen hier bei ca 3-4 Euro pro Tag, wobei es hier auf das Alter der Person ankommt, die eingeladen wird. Auch variieren die Versicherungspakete im Umfang und Preis, da bei dem einen vielleicht noch eine Haftpflicht enthalten ist oder auch eine Gültigkeit in weiteren Ländern besteht oder auch einfach nur die Erstattungshöhe variiert.
Alles in Allem können wir also neben den normalen Reisekosten noch mit knapp 30Euro für die Verpflichtungserklärung rechnen, 80Euro für das Schengen-Visa und 4Euro pro Tag für die Reiseversicherung. Bei 4 Wochen kommen wir also auf insgesamt 222Euro.
Naja, sonstige Kosten, die in Kuba anfallen, betrachten wir jetzt mal lieber nicht im Detail. Also zb die Reise zur Botschaft und zurück, die Unterbringung und Verpflegung für mind. 3 Tage, sofern man nicht in Havanna lebt, der Reisepass und die Dokumente, die man beschaffen muss. Das kann nochmal den einen oder anderen Peso kosten.
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