Der Integrationskurs

Heute betrachten wir mal den Integrationskurs. Hierzu müssen wir wieder in das Aufenthaltsgesetz reinschauen. Hier heißt es im §43, dass die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland gefördert aber auch gefordert wird. Dies erfolgt durch die Teilnahme am Integrationskurs.

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